Finanzielle Unterstützung für Eltern: Das solltet Ihr wissen 👶💰

Ein Kind zu bekommen ist ein großes Abenteuer, mit jeder Menge erster Male und so einiges vorzubereiten. Doch hinter Kleidung, Kinderwagen, Windeln, Babyausstattung und Kinderzimmer steckt auch eine ganz praktische Realität: Mit einem Kind kommen einige neue Ausgaben auf die Familie zu.

In Deutschland gibt es verschiedene finanzielle Leistungen für werdende und junge Eltern. Einige greifen bereits während der Schwangerschaft oder rund um die Geburt, andere nach der Geburt oder wenn Eltern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Hinzu kommen Regelungen zu Kinderbetreuungskosten und steuerliche Möglichkeiten.

Bei Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag & Co. ist es allerdings gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten.
Welche Leistungen kommen also infrage? Welche Voraussetzungen gelten? Und wo könnt Ihr prüfen, worauf Ihr Anspruch habt?

Wichtig: Die Angaben und Beträge in diesem Artikel entsprechen dem Stand September 2026. Leistungen, Voraussetzungen und Beträge können sich ändern. Über die verlinkten offiziellen Seiten könnt Ihr deshalb jederzeit den aktuellen Stand prüfen.

Les aides financières à l’arrivée d’un bébé :  on fait le point 👶💰

Vor der Geburt: Welche Leistungen gibt es während der Schwangerschaft? 🤰

Die Ankunft eines Kindes wird meist schon Monate vorher vorbereitet. Kinderwagen, Kleidung, Möbel und all die kleinen Dinge, die nach und nach dazukommen – die ersten Ausgaben entstehen häufig lange vor der Geburt.

Mutterschaftsgeld 💶

Angestellte Mamas können rund um die Geburt unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld erhalten. Die gesetzlichen Mutterschutzfristen beginnen normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie in bestimmten weiteren Fällen kann die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen betragen. Wenn Du angestellt und selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, zahlt diese während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € pro Kalendertag. Liegt Dein durchschnittlicher Nettolohn darüber, zahlt Dein Arbeitgeber grundsätzlich die Differenz als Arbeitgeberzuschuss.

Je nach Beschäftigungsform und Krankenversicherung gelten unterschiedliche Regelungen – zum Beispiel bei privater oder Familienversicherung, Minijob oder Selbstständigkeit. Informiere Dich deshalb am besten frühzeitig bei Deiner Krankenkasse über die Regelungen, die für Dich gelten.

Mehr zu den Mutterschaftsleistungen beim Familienportal des Bundes

Medizinische Versorgung während Schwangerschaft und Geburt 🏨

Während Schwangerschaft und Geburt übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung verschiedene medizinische Leistungen. Dazu gehören unter anderem die ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe sowie Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung. Welche Leistungen genau übernommen werden und welche zusätzlichen Angebote Deine Krankenkasse vorsieht, kannst Du direkt bei Deiner Krankenkasse prüfen.

Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind 🫶

Schwangere Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ beantragen. Die Mittel können beispielsweise für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes oder andere Ausgaben im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.

Wichtig ist, dass der Antrag noch während der Schwangerschaft über eine Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt wird.

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Welche Leistungen gibt es nach der Geburt? 🤝

Mit der Geburt können je nach persönlicher und finanzieller Situation weitere Leistungen infrage kommen. Dazu gehören unter anderem Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag.

Kindergeld 👶

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Monat und Kind. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anspruch darüber hinaus bestehen, beispielsweise während einer Ausbildung oder eines Studiums bis zum 25. Geburtstag.

Nach der Geburt könnt Ihr das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.

Alle Informationen zum Kindergeld beim Familienportal

Elterngeld 💛

Wer nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld erhalten. Es soll einen Teil des Einkommens ersetzen, das wegfällt, wenn Eltern nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren.

Beim Basiselterngeld liegt der monatliche Betrag je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 € und 1.800 €. Beim ElterngeldPlus sind es zwischen 150 € und 900 € monatlich. Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem vom Einkommen vor und nach der Geburt ab.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden. Wie Ihr die Monate untereinander aufteilt und welches Modell für Euch infrage kommt, hängt von Eurer persönlichen Situation ab.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienportals könnt Ihr verschiedene Varianten vorab durchspielen.

Informationen zum Elterngeld beim Familienportal des Bundes

Kinderzuschlag 💶

Wenn das Einkommen der Eltern für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie, kann zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag infrage kommen.

Der Kinderzuschlag beträgt derzeit bis zu 297 € pro Kind und Monat. Die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet und hängt von der persönlichen Situation der Familie ab.

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse könnt Ihr online prüfen, ob ein Anspruch bestehen könnte. Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt.

Mehr zum Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit

Und was ist mit den Betreuungskosten? 🧸

Nach einigen Monaten stellt sich für viele Familien die Frage, wie die Kinderbetreuung nach dem Wiedereinstieg in den Beruf organisiert und finanziert werden soll. Kita, Kindertagespflege, Tagesmutter oder Tagesvater – die tatsächlichen Kosten hängen in Deutschland unter anderem vom Wohnort und vom Betreuungsumfang ab. Für Kinderbetreuungskosten gibt es je nach Situation verschiedene Zuschüsse und steuerliche Regelungen.

Kita & Kindertagespflege 🚼

Die Regelungen zu den Kosten der Kinderbetreuung unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. In manchen Bundesländern oder Städten sind bestimmte Betreuungszeiten oder Altersgruppen beitragsfrei, andernorts werden Beiträge beispielsweise anhand des Familieneinkommens berechnet. Informiert Euch deshalb am besten direkt bei Eurer Stadt, Gemeinde oder dem zuständigen Jugendamt über die Regelungen an Eurem Wohnort. Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen außerdem von Kita-Gebühren befreien lassen.

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen 📄

Bestimmte Kinderbetreuungskosten können außerdem steuerlich geltend gemacht werden. Für Kinder unter 14 Jahren können 80 % der berücksichtigungsfähigen Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden – maximal 4.800 € pro Kind und Jahr. Dazu können beispielsweise Kosten für Kita, Kindergarten, Kindertagespflege oder eine Betreuungsperson gehören. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Kosten für Unterricht, Sport- oder andere Freizeitaktivitäten.

Bewahrt Rechnungen und Zahlungsnachweise deshalb gut auf und prüft im Zweifel beim Finanzamt oder mit einer Steuerberatung, welche Ausgaben Ihr konkret geltend machen könnt.

Mehr Zeit mit dem Kind: Elternzeit & Elterngeld 🏠

Vielleicht möchtet Ihr nach der Geburt zunächst zu Hause bleiben oder Eure Arbeitszeit für eine Weile reduzieren. In diesem Zusammenhang spielen vor allem Elternzeit und Elterngeld eine Rolle. Die beiden Begriffe werden häufig gemeinsam verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge: Elternzeit ist eine unbezahlte berufliche Auszeit mit besonderem arbeitsrechtlichem Schutz. Elterngeld ist dagegen eine finanzielle Leistung.

Während der Elternzeit könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit weiterarbeiten. Für Kinder, die nach August 2021 geboren wurden, sind dabei grundsätzlich bis zu 32 Wochenstunden im monatlichen Durchschnitt möglich. Wenn Ihr während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchtet, kann beispielsweise ElterngeldPlus infrage kommen. Welche Variante zu Eurer Situation passt, könnt Ihr unter anderem mit dem Elterngeldrechner des Familienportals prüfen.

Und für Alleinerziehende? 🫶

Für Alleinerziehende kommen je nach Situation weitere Leistungen infrage. Dazu gehört beispielsweise der Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Daneben gibt es unter anderem einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auch Kinderzuschlag, Wohngeld oder weitere Leistungen können abhängig von Einkommen und persönlicher Situation infrage kommen. Da hier unterschiedliche Voraussetzungen gelten, solltet Ihr die möglichen Ansprüche individuell prüfen.

Wie findet Ihr heraus, welche Leistungen Euch zustehen? 🔎

Welche Leistungen infrage kommen, hängt unter anderem von Einkommen, Beschäftigungssituation, Familienkonstellation und Wohnort ab. Je nach Leistung sind außerdem unterschiedliche Stellen zuständig – zum Beispiel Krankenkasse, Familienkasse, Elterngeldstelle, Jugendamt oder Finanzamt.

Online-Rechner und Beratungsangebote können Euch dabei helfen, Eure möglichen Ansprüche zu prüfen. Für Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Familienkasse eine zentrale Anlaufstelle, Informationen zu Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsleistungen findet Ihr auf dem Familienportal des Bundes.

Und wenn sich Eure familiäre oder finanzielle Situation verändert, lohnt es sich, noch einmal neu zu prüfen.

Gut informiert ins Familienleben 🫶

Mit einem Kind verändert sich vieles – und auch finanziell kommen einige neue Fragen dazu. Wir hoffen, dass Euch dieser Überblick dabei hilft, Euch etwas leichter durch die verschiedenen Leistungen und Anlaufstellen zu navigieren. 💛

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@tajinebanane
Für die deutsche Version übersetzt und inhaltlich an die Gegebenheiten in Deutschland angepasst.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialleistungsberatung dar. Voraussetzungen, Beträge und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Prüft deshalb die aktuellen Angaben bei den jeweils zuständigen offiziellen Stellen.

Quellen für die deutsche Version

Familienportal des Bundes – Mutterschaftsleistungen
Familienportal des Bundes – Elterngeld
Familienportal des Bundes – Kindergeld
Bundesagentur für Arbeit – Kinderzuschlag