Nach einigen Monaten stellt sich für viele Familien die Frage, wie die Kinderbetreuung nach dem Wiedereinstieg in den Beruf organisiert und finanziert werden soll. Kita, Kindertagespflege, Tagesmutter oder Tagesvater – die tatsächlichen Kosten hängen in Deutschland unter anderem vom Wohnort und vom Betreuungsumfang ab. Für Kinderbetreuungskosten gibt es je nach Situation verschiedene Zuschüsse und steuerliche Regelungen.
Kita & Kindertagespflege 🚼
Die Regelungen zu den Kosten der Kinderbetreuung unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. In manchen Bundesländern oder Städten sind bestimmte Betreuungszeiten oder Altersgruppen beitragsfrei, andernorts werden Beiträge beispielsweise anhand des Familieneinkommens berechnet. Informiert Euch deshalb am besten direkt bei Eurer Stadt, Gemeinde oder dem zuständigen Jugendamt über die Regelungen an Eurem Wohnort. Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können sich unter bestimmten Voraussetzungen außerdem von Kita-Gebühren befreien lassen.
Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen 📄
Bestimmte Kinderbetreuungskosten können außerdem steuerlich geltend gemacht werden. Für Kinder unter 14 Jahren können 80 % der berücksichtigungsfähigen Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden – maximal 4.800 € pro Kind und Jahr. Dazu können beispielsweise Kosten für Kita, Kindergarten, Kindertagespflege oder eine Betreuungsperson gehören. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Kosten für Unterricht, Sport- oder andere Freizeitaktivitäten.
Bewahrt Rechnungen und Zahlungsnachweise deshalb gut auf und prüft im Zweifel beim Finanzamt oder mit einer Steuerberatung, welche Ausgaben Ihr konkret geltend machen könnt.
Mehr Zeit mit dem Kind: Elternzeit & Elterngeld 🏠
Vielleicht möchtet Ihr nach der Geburt zunächst zu Hause bleiben oder Eure Arbeitszeit für eine Weile reduzieren. In diesem Zusammenhang spielen vor allem Elternzeit und Elterngeld eine Rolle. Die beiden Begriffe werden häufig gemeinsam verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge: Elternzeit ist eine unbezahlte berufliche Auszeit mit besonderem arbeitsrechtlichem Schutz. Elterngeld ist dagegen eine finanzielle Leistung.
Während der Elternzeit könnt Ihr unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit weiterarbeiten. Für Kinder, die nach August 2021 geboren wurden, sind dabei grundsätzlich bis zu 32 Wochenstunden im monatlichen Durchschnitt möglich. Wenn Ihr während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchtet, kann beispielsweise ElterngeldPlus infrage kommen. Welche Variante zu Eurer Situation passt, könnt Ihr unter anderem mit dem Elterngeldrechner des Familienportals prüfen.
Und für Alleinerziehende? 🫶
Für Alleinerziehende kommen je nach Situation weitere Leistungen infrage. Dazu gehört beispielsweise der Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Daneben gibt es unter anderem einen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Auch Kinderzuschlag, Wohngeld oder weitere Leistungen können abhängig von Einkommen und persönlicher Situation infrage kommen. Da hier unterschiedliche Voraussetzungen gelten, solltet Ihr die möglichen Ansprüche individuell prüfen.